
Betriebskostenabrechnung 2026
Worauf es dieses Jahr ankommt
Die Betriebskostenabrechnung ist 2026 anspruchsvoller als in den Jahren zuvor. Gleich drei Entwicklungen treffen in derselben Abrechnung aufeinander, und jede davon sorgt erfahrungsgemäß für Rückfragen.
Die reformierte Grundsteuer gilt seit 2025, wird für viele Mieter aber erst jetzt sichtbar, weil die Abrechnung meist ein Jahr später kommt. Je nach Lage und Kommune haben sich die Beträge deutlich verändert. Der CO2-Preis steigt 2026 auf 60 Euro pro Tonne, was die korrekte Aufteilung zwischen Eigentümer und Mieter wichtiger macht. Und zum 31. Dezember 2026 läuft die Frist aus, bis zu der die Messtechnik in den meisten Mehrparteienhäusern fernablesbar sein muss.
Was wir in der Praxis sehen: Die meisten Fehler entstehen nicht, weil jemand die Rechtslage nicht kennt. Sie entstehen, weil Daten zu spät vorliegen oder weil zwischen Verwaltung, Eigentümer und Dienstleister niemand eindeutig zuständig ist. Eine Abrechnung ist eben kein Formular am Jahresende, sondern das Ergebnis eines Prozesses, der das ganze Jahr über sauber laufen muss.
Drei Dinge lohnen sich deshalb gerade jetzt:
- Den neuen Grundsteuerbescheid auf Plausibilität prüfen, bevor er übernommen wird. Falsche Flächen oder eine falsche Nutzungsart kommen häufiger vor, als man denkt.
- Sicherstellen, dass der CO2-Anteil in der Heizkostenabrechnung samt Einstufung ausgewiesen ist. Fehlt das, dürfen Mieter ihren Anteil kürzen.
- Den Stand der Messtechnik klären und die Umrüstung beauftragen, falls sie noch aussteht. Zum Stichtag wird es bei Dienstleistern und Handwerk eng.
Wir führen Bestände aus Eigentümerperspektive. Für uns gehört eine saubere Abrechnung zur Verantwortung, nicht zur Pflichtübung. Das bedeutet, Daten früh zu prüfen und Mieter zu erreichen, bevor eine Nachzahlung für Überraschung sorgt.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Abrechnung 2026 alle Anforderungen erfüllt, schauen wir uns das gern gemeinsam an. Sprechen Sie uns einfach an.

